Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Zusammenarbeit mit FABEL1 bei Strategieberatung, strategischen Jahresbegleitungen & Sparring, individuellen Beratungsprogrammen zur Entwicklung, Praxisberatung & Workshops, Beratungstagen sowie KI-bezogenen Beratungsleistungen und Arbeitsmitteln.
Vertragspartner sind ausschließlich Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliche Sondervermögen sowie sonstige Organisationen und öffentliche Stellen, soweit diese selbst die Leistung beauftragen. Verbraucher sind nicht Adressaten dieser AGB.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Strategieberatung, strategische Jahresbegleitungen und Sparring, individuelle Beratungsprogramme zur Entwicklung, Praxisberatung und Workshops, Beratungstage, Online-Beratungsformate, digitale Arbeitsmittel, KI-bezogene Beratungsleistungen sowie sonstige Leistungen von FABEL1, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
FABEL1 ist ein Angebot von Fabian Landwehr. Die vollständigen Anbieterangaben ergeben sich aus dem Impressum unter https://fabel1.com/impressum/.
Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtlichen Sondervermögen, Gemeinden, Behörden, öffentlichen Einrichtungen und sonstigen Organisationen, soweit diese selbst Vertragspartner von FABEL1 werden. Natürliche Personen werden nur dann Vertragspartner auf Grundlage dieser AGB, wenn sie bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
Mitarbeitende, Führungskräfte, Amtsträger oder sonstige teilnehmende Personen werden durch ihre Teilnahme an einer von ihrer Organisation beauftragten Leistung nicht automatisch selbst Vertragspartner von FABEL1.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn FABEL1 ihrer Geltung ausdrücklich zustimmt. Individuelle Vertragsabreden haben stets Vorrang.
Für einen Vertrag gilt grundsätzlich die Fassung dieser AGB, die bei Vertragsschluss wirksam einbezogen wurde. Spätere Änderungen dieser AGB werden für bestehende Verträge nur wirksam, wenn dies wirksam vereinbart wird.
Die Darstellung von Leistungen auf der Website, in Präsentationen, Produktseiten, Buchungsseiten oder sonstigen Unterlagen stellt noch kein rechtlich bindendes Angebot von FABEL1 dar, sondern eine Einladung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bezeichnet ist.
Durch schriftliche Beauftragung, Angebotsannahme, E-Mail, Buchungsformular oder sonstige Erklärung in Textform gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags ab.
Ein Vertrag kommt zustande, wenn FABEL1 dieses Angebot ausdrücklich annimmt. Die Annahme kann insbesondere durch Auftragsbestätigung, individuelle Buchungsbestätigung, Terminbestätigung, Gegenzeichnung beziehungsweise Bestätigung des Angebots oder Rechnungsstellung erfolgen.
Automatisch versendete Eingangsbestätigungen bestätigen lediglich den Eingang einer Anfrage oder Buchung und stellen noch keine Vertragsannahme dar, sofern darin nicht ausdrücklich etwas anderes erklärt wird.
Maßgeblich für Inhalt, Umfang, Laufzeit, Vergütung und sonstige individuelle Bedingungen ist vorrangig das angenommene Angebot beziehungsweise die individuelle Auftragsbestätigung. Diese AGB ergänzen die individuelle Vereinbarung.
Die AGB werden dem Kunden vor oder bei Vertragsschluss zugänglich gemacht beziehungsweise verlinkt. Mit wirksamer Einbeziehung werden sie Bestandteil des Vertrags.
FABEL1 erbringt strategische Beratungs-, Begleitungs-, Einordnungs-, Entwicklungs-, Strukturierungs- und Umsetzungsleistungen insbesondere in den Bereichen persönliche und innere Stärke, Führung, Kommunikation, Zusammenarbeit, Organisationswirksamkeit und produktive KI-Nutzung.
Inhalt und Umfang der konkret geschuldeten Leistung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung, der Auftragsbestätigung oder einer sonstigen individuellen Vereinbarung.
FABEL1 schuldet die professionelle Erbringung der vereinbarten Leistung, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen, politischen, organisatorischen, persönlichen, technischen oder sonstigen Erfolg, soweit ein solcher nicht ausdrücklich als geschuldeter Erfolg vereinbart wurde.
Der Schwerpunkt der Leistungen liegt – soweit im individuellen Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist – auf Beratung, Einordnung, Entscheidungsunterstützung, gemeinsamer Bearbeitung konkreter Praxisfragen und der Entwicklung von Handlungsoptionen für den jeweiligen Arbeitskontext.
FABEL1 schuldet keine Prüfung, Zertifizierung, Abschlussbescheinigung oder vertraglich geschuldete Kontrolle eines Lern- oder Prüfungserfolgs. Ob zwingende gesetzliche Vorschriften, insbesondere das Fernunterrichtsschutzgesetz, auf eine konkrete Leistung Anwendung finden, richtet sich nach dem tatsächlichen Vertragsinhalt und der tatsächlichen Durchführung. Zwingendes Recht bleibt unberührt.
Die Leistungen von FABEL1 ersetzen keine Rechtsberatung, Steuerberatung, Datenschutzberatung, IT-Sicherheitsberatung, psychologische oder psychotherapeutische Behandlung oder sonstige erlaubnispflichtige Fachberatung.
Empfehlungen, Einschätzungen, Arbeitsmittel, Dossiers, Prompts, KI-Arbeitslogiken und Handlungsperspektiven unterstützen die eigenverantwortliche Bewertung und Umsetzung durch den Kunden.
Der FABEL1 Führungskompass ist ein fortlaufendes Beratungsmandat beziehungsweise eine strategische Jahresbegleitung für Bürgermeisterinnen, Bürgermeister und kommunale Führung sowie – soweit individuell vereinbart – deren Führungskreise.
Gegenstand des Mandats können insbesondere individuelle Standortbestimmungen, Beratungsunterlagen, digitale WIRK-Perspektiven, kommunale Fallberatungen, individuelle WIRK-Einordnungen zu Praxisfällen, Jahres-Wirkblicke mit Folgejahr-Fokus sowie weitere im individuellen Angebot vereinbarte Beratungsleistungen sein.
Maßgeblich ist die tatsächliche Beratungsleistung: Einordnung, Reflexion, Entscheidungsunterstützung und konkrete Anwendung im kommunalen Führungsalltag. Eine Prüfung, Zertifizierung oder vertraglich geschuldete Kontrolle eines Lern- oder Prüfungserfolgs ist nicht Bestandteil des Führungskompasses.
Der Führungskompass kann in unterschiedlichen Mandatsstufen angeboten werden, insbesondere als Basis, Plus oder Premium. Die Mandatsstufen unterscheiden sich insbesondere durch Umfang und Tiefe der Standortbestimmung, Einbindung weiterer Führungspersonen, Anzahl beziehungsweise Umfang digitaler Beratungsbestandteile, WIRK-Einordnungen, Fallberatungen, Jahres-Wirkblicke sowie gegebenenfalls zusätzliche Vor-Ort- oder Teamleistungen.
Verbindlich sind ausschließlich die im jeweils angenommenen Angebot beziehungsweise in der Auftragsbestätigung genannten Leistungsbestandteile, Mengen, Nutzungsmöglichkeiten, Termine und Preise. Darstellungen auf der Website oder in allgemeinen Übersichten dienen der Orientierung und können aktualisiert werden.
WIRK-Perspektiven dienen der strukturierten Einordnung und praktischen Bearbeitung ausgewählter Führungs- und Wirksamkeitsthemen. Dazu können insbesondere persönliche und innere Stärke, mentale Stärke, emotionale Intelligenz, Resilienz, Selbstwirksamkeit, Führung, Kommunikation, Zusammenarbeit, Selbstführung und produktive KI-Nutzung gehören.
Auswahl, Reihenfolge, Schwerpunkt und Ausgestaltung richten sich nach dem vereinbarten Mandatsumfang, der individuellen Standortbestimmung, der Relevanz für den konkreten Arbeitskontext und den im Mandat erkennbaren Schwerpunkten.
Soweit im Mandat vorgesehen, kann der Kunde Praxisfragen, Herausforderungen oder Fallkonstellationen aus dem Führungsalltag einbringen. FABEL1 ist berechtigt, diese zu strukturieren, einzuordnen und im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs zu bearbeiten.
Ein Anspruch auf individuelle Bearbeitung jeder eingereichten Praxisfrage besteht nur, soweit dies vom vereinbarten Leistungsumfang erfasst ist. FABEL1 kann die Bearbeitung insbesondere nach Relevanz, Beratungszweck, Mandatsstufe und verfügbarem Leistungsumfang priorisieren.
Eine individuelle WIRK-Einordnung ist die strukturierte Einordnung eines konkreten Praxisfalls. Sie kann insbesondere Muster, Risiken, blinde Flecken, Handlungsoptionen, Kommunikationshinweise, Entscheidungsperspektiven und nächste sinnvolle Schritte enthalten.
Die WIRK-Einordnung erfolgt grundsätzlich auf Grundlage der vom Kunden bereitgestellten Informationen. FABEL1 ist nicht verpflichtet, zugrunde liegende Sachverhalte außerhalb dieser Informationen eigenständig zu ermitteln oder rechtlich, fachtechnisch oder verwaltungsverfahrensrechtlich zu überprüfen.
Digitale kommunale Fallberatungen dienen der Einordnung, Beratung und gemeinsamen Reflexion realer Situationen aus dem kommunalen Führungsalltag. Sie können je nach Leistungsbeschreibung in einem geschlossenen Kreis mehrerer Mandanten beziehungsweise berechtigter Teilnehmender stattfinden.
Ein Anspruch auf einen bestimmten Termin, eine bestimmte Gruppenzusammensetzung oder die Behandlung eines bestimmten Praxisfalls besteht nur, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Die Beratung im Führungskompass erfolgt innerhalb der jeweils vereinbarten Leistungsbestandteile und Beratungsformate. Dazu gehören insbesondere die vorgesehenen Standortbestimmungen, WIRK-Perspektiven, kommunalen Fallberatungen, individuellen WIRK-Einordnungen zu Praxisfällen und weiteren im Angebot vereinbarten Beratungsleistungen.
Das Mandat umfasst keine laufende individuelle Beratung auf Abruf per Telefon, E-Mail, Messenger oder vergleichbaren Kommunikationswegen, sofern dies nicht ausdrücklich als Leistungsbestandteil vereinbart wurde.
Konkrete Praxisfälle, zu denen eine individuelle Einordnung gewünscht wird, werden über die von FABEL1 hierfür vorgesehenen strukturierten Leitfragen und Einreichungswege eingebracht. Auf dieser Grundlage erfolgt die Bearbeitung im Rahmen der vereinbarten WIRK-Einordnung, Fallberatung oder eines anderen vorgesehenen Beratungsformats.
E-Mail und sonstige direkte Kommunikationswege können für organisatorische Abstimmungen, insbesondere zu Terminen, Zugängen oder zur Durchführung des Mandats, genutzt werden. Die Übersendung eines fachlichen Praxisfalls oder einer Beratungsfrage per E-Mail, Telefon, Messenger oder auf einem anderen direkten Weg begründet keinen Anspruch auf individuelle fachliche Einordnung oder Beratung außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs.
Soweit FABEL1 zusätzliche individuelle Beratung außerhalb des vereinbarten Mandatsumfangs anbietet, kann diese nach vorheriger Abstimmung und Bestätigung gesondert beauftragt und vergütet werden.
Soweit im individuellen Angebot nicht abweichend geregelt, beträgt die erste Laufzeit eines Führungskompass-Mandats 12 Monate.
Nach Ablauf der ersten 12 Monate verlängert sich das Mandat jeweils um weitere 12 Monate, sofern es nicht von einer der Parteien mit einer Frist von 3 Monaten zum jeweiligen Mandatsjahresende in Textform gekündigt wird. FABEL1 und der Kunde sind gleichermaßen zur ordentlichen Kündigung zum Ende des jeweiligen Mandatsjahres berechtigt. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Innerhalb eines laufenden Mandatsjahres kann FABEL1 die konkrete Ausgestaltung, Reihenfolge, Methodik, technische Bereitstellung und organisatorische Durchführung einzelner Leistungsbestandteile angemessen weiterentwickeln oder anpassen, sofern dadurch der wesentliche Charakter des vereinbarten Mandats und dessen Gesamtwert für den Kunden nicht wesentlich beeinträchtigt werden.
FABEL1 ist berechtigt, den Leistungsumfang, die Ausgestaltung einzelner Leistungsbestandteile sowie die Vergütung für einen folgenden Verlängerungszeitraum angemessen anzupassen. Eine Anpassung kommt insbesondere in Betracht, wenn Leistungen erweitert, zusätzliche Beratungs- oder Servicebestandteile aufgenommen, bestehende Leistungen qualitativ oder quantitativ weiterentwickelt, neue technische oder digitale Funktionen integriert oder die für die Leistungserbringung maßgeblichen Personal-, Software-, Lizenz-, Technologie-, Fremdleistungs- oder sonstigen unmittelbar leistungsbezogenen Kosten oder rechtlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen verändert werden.
Eine Erweiterung oder qualitative Aufwertung des Leistungsumfangs kann mit einer entsprechenden Erhöhung der Vergütung verbunden werden. Bei der Festlegung der Vergütung für den folgenden Verlängerungszeitraum berücksichtigt FABEL1 insbesondere Umfang und Wert der vorgesehenen Leistungen sowie Veränderungen der für die Leistungserbringung maßgeblichen Kosten und Rahmenbedingungen. Kostensenkungen werden bei der Preisbestimmung angemessen berücksichtigt.
FABEL1 informiert den Kunden über wesentliche Änderungen des Leistungsumfangs und eine damit verbundene Änderung der Vergütung spätestens 4 Monate vor Beginn des nächsten Mandatsjahres in Textform. Die Anpassung gilt ausschließlich für den folgenden Verlängerungszeitraum; die vereinbarte Vergütung des laufenden Mandatsjahres bleibt hiervon unberührt.
Der Kunde kann einer angekündigten Preisanpassung innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung in Textform widersprechen. Der Widerspruch führt weder zu einer Kündigung noch zu einer automatischen Beendigung des Mandats.
Im Falle eines Widerspruchs stimmen sich FABEL1 und der Kunde über die Bedingungen einer möglichen Fortsetzung ab. FABEL1 kann insbesondere anbieten, das Mandat zu den bisherigen Bedingungen fortzuführen, Leistungsumfang und Vergütung für den folgenden Verlängerungszeitraum angepasst auszugestalten oder eine andere Mandatsstufe beziehungsweise Leistungskonstellation zu vereinbaren.
Kommt keine abweichende Vereinbarung zustande, bleibt beiden Parteien die ordentliche Kündigung zum Ende des laufenden Mandatsjahres unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist vorbehalten. Kündigt FABEL1 trotz des Widerspruchs nicht fristgerecht und wird keine abweichende Vereinbarung getroffen, verlängert sich das Mandat zu den bislang vereinbarten Bedingungen.
Sollte FABEL1 eine Preiserhöhung ausnahmsweise erst nach Ablauf der regulären Kündigungsfrist mitteilen, kann der Kunde der Preisanpassung innerhalb von 14 Tagen nach Zugang in Textform widersprechen. Auch dieser Widerspruch führt nicht automatisch zur Beendigung des Mandats. Kommt keine abweichende Vereinbarung zustande, gelten für den folgenden Verlängerungszeitraum die bislang vereinbarten Bedingungen, sofern FABEL1 das Mandat nicht wirksam zum Ende des laufenden Mandatsjahres beendet.
Zusätzliche Leistungen, die der Kunde während eines laufenden Mandatsjahres ausdrücklich beauftragt und die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, können gesondert vergütet werden. FABEL1 informiert den Kunden vor der Beauftragung über die zusätzliche Vergütung.
Laufzeit, Verlängerung, Kündigungsfrist und Vergütung werden zusätzlich im individuellen Angebot beziehungsweise in der Auftragsbestätigung ausgewiesen.
Leistungsbestandteile, deren Inanspruchnahme innerhalb eines bestimmten Mandatsjahres vorgesehen ist und die der Kunde trotz angemessener Nutzungsmöglichkeit nicht abruft oder wahrnimmt, werden grundsätzlich nicht ausgezahlt und nicht automatisch auf ein Folgejahr übertragen.
Dies gilt nicht, soweit FABEL1 die Nichtinanspruchnahme zu vertreten hat oder eine abweichende individuelle Vereinbarung getroffen wurde.
Für Beratungstage, Praxisberatung, Workshops und sonstige einzelne Beratungsformate gelten ergänzend die Angaben des jeweiligen Angebots oder der Auftragsbestätigung, insbesondere zu Ziel, Thema, Termin, Ort, Online- oder Präsenzformat, Dauer, Teilnehmerkreis, Vergütung und Leistungsumfang.
FABEL1 kann gemeinsam mit dem Kunden konkrete Praxisfragen strukturieren, Handlungsoptionen entwickeln, Entscheidungen vorbereiten, Arbeitsweisen ausgestalten oder – bei KI-bezogenen Beratungsleistungen – individuelle KI-Arbeitslogiken, Prompts, Vorlagen und Nutzungsperspektiven entwickeln.
Bei Präsenzterminen sind Reise-, Übernachtungs-, Park-, Verpflegungs- oder sonstige Nebenkosten des Kunden nicht im vereinbarten Entgelt enthalten, sofern im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
FABEL1 ist berechtigt, Ablauf, Methoden, Beispiele, Arbeitsformen und Schwerpunktsetzung anzupassen, sofern dadurch der vereinbarte Leistungscharakter und das wesentliche Ziel nicht beeinträchtigt werden.
Soweit Leistungen als Online-Beratung, Online-Fallberatung, Videokonferenz oder anderes digitales Beratungsformat vereinbart sind, erfolgt die Leistungserbringung über ein von FABEL1 ausgewähltes oder mit dem Kunden abgestimmtes Videokonferenz-, Kommunikations- oder Kollaborationstool.
Der Kunde ist für die technischen Voraussetzungen auf seiner Seite verantwortlich, insbesondere für eine stabile Internetverbindung, geeignete Geräte, erforderliche Software und eine angemessene Teilnahmeumgebung.
Technische Störungen auf Kundenseite begründen grundsätzlich keinen Anspruch auf Erstattung oder vollständige Nachholung, soweit FABEL1 die Störung nicht zu vertreten hat. FABEL1 wird bei erheblichen Störungen nach Möglichkeit eine angemessene praktische Lösung anbieten.
Aufzeichnungen oder Transkriptionen von Online-Formaten erfolgen durch FABEL1 nicht routinemäßig. Soweit im Einzelfall eine Aufzeichnung oder Transkription vorgesehen ist, werden die Beteiligten vorab informiert und erforderliche Zustimmungen beziehungsweise Rechtsgrundlagen berücksichtigt.
Der Kunde stellt sicher, dass teilnehmende Personen keine unbefugten Mitschnitte, Aufzeichnungen, Screenshots, Weiterleitungen oder Veröffentlichungen von vertraulichen Online-Formaten, Unterlagen oder Inhalten vornehmen.
Es gelten die im individuellen Angebot, auf der maßgeblichen Buchungsseite oder in der Auftragsbestätigung vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
Zahlungsweise und Fälligkeit ergeben sich aus dem individuellen Angebot beziehungsweise der Rechnung. Jahresbegleitungen und laufende Beratungsmandate können insbesondere jährlich im Voraus oder in ausdrücklich vereinbarten Teilzahlungen abgerechnet werden.
Eine vereinbarte Teil- oder Monatszahlung ändert nichts an einer vereinbarten Mindestlaufzeit oder Jahresbindung.
Rechnungen werden grundsätzlich elektronisch übermittelt. Rechnungsbeträge sind innerhalb der auf der Rechnung oder im Angebot genannten Zahlungsfrist ohne Abzug fällig.
Bei Zahlungsverzug kann FABEL1 die gesetzlichen Verzugszinsen und erforderlichen Rechtsverfolgungs- beziehungsweise Mahnkosten geltend machen. Bei fortbestehendem Zahlungsverzug kann FABEL1 weitere Leistungen bis zum Ausgleich fälliger Forderungen zurückhalten, soweit dies unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen angemessen ist.
Für sonstige laufende Beratungsmandate und Jahresbegleitungen, die sich nach der individuellen Vereinbarung automatisch verlängern, gelten die in Abschnitt 4.7 beschriebenen Grundsätze zu angemessenen Leistungs- und Preisanpassungen für künftige Verlängerungszeiträume entsprechend, soweit im individuellen Angebot nichts Abweichendes vereinbart ist.
Diese Stornoregelung gilt für einzeln gebuchte Beratungstage, Workshops und vergleichbare terminierte Einzelveranstaltungen, soweit im individuellen Angebot keine abweichende Regelung getroffen wurde. Für laufende Beratungsmandate und Jahresbegleitungen gelten vorrangig deren Laufzeit- und Kündigungsregelungen.
Stornierungen bedürfen der Textform. Eine E-Mail genügt.
| Zeitpunkt der Stornierung | Stornogebühr |
|---|---|
| Bis 28 Kalendertage vor Beginn | Kostenfrei |
| Vom 27. bis 14. Kalendertag vor Beginn | 50 % des vereinbarten Entgelts |
| Ab dem 13. Kalendertag vor Beginn sowie bei Nichterscheinen | 100 % des vereinbarten Entgelts |
Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass FABEL1 kein Schaden beziehungsweise Aufwand oder ein wesentlich geringerer Schaden beziehungsweise Aufwand entstanden ist. FABEL1 bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Die Benennung eines geeigneten Ersatzteilnehmers ist bei teilnehmerbezogenen Formaten grundsätzlich kostenfrei möglich, sofern die Person zur vorgesehenen Zielgruppe passt, erforderliche Vertraulichkeits- und Datenschutzvoraussetzungen erfüllt sind und organisatorische Gründe nicht entgegenstehen.
FABEL1 kann einen einzelnen Termin, Workshop, Beratungstag oder ein vergleichbares Format aus wichtigem Grund absagen oder verlegen, insbesondere bei Erkrankung, höherer Gewalt, behördlichen Anordnungen, erheblichen technischen Ausfällen oder sonstigen Umständen, die eine Durchführung unzumutbar machen.
Bei einer Verlegung kann der Kunde am Ersatztermin teilnehmen. Ist die Teilnahme am Ersatztermin nicht zumutbar oder nicht möglich und kann keine angemessene Alternative vereinbart werden, kann der Kunde den betroffenen Einzeltermin kostenfrei stornieren. Bereits gezahlte Entgelte für den betroffenen Termin werden in diesem Fall erstattet.
Eine Umstellung eines ausdrücklich als Präsenzleistung vereinbarten Formats auf ein Online-Format erfolgt nur, wenn der wesentliche Charakter der Leistung gewahrt bleibt. Stellt die Umstellung für den Kunden eine wesentliche Änderung dar, kann der Kunde zwischen einer angemessenen Ersatzlösung und einer kostenfreien Stornierung des betroffenen Einzeltermins wählen.
Weitergehende Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften und der Haftungsregelung in Abschnitt 16.
Der Kunde stellt die für die Leistung erforderlichen Informationen, Ansprechpartner, Unterlagen, Zugänge, organisatorischen Rahmenbedingungen und Entscheidungen rechtzeitig zur Verfügung.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von ihm bereitgestellten Informationen nach bestem Wissen richtig und vollständig sind und von FABEL1 für den vereinbarten Zweck rechtmäßig verarbeitet beziehungsweise verwendet werden dürfen.
Bei Praxisfällen, Standortbestimmungen, WIRK-Einordnungen, Fremdbildern oder sonstigen offenen Eingaben sollen personenbezogene Angaben zu Mitarbeitenden oder sonstigen Dritten auf das erforderliche Maß beschränkt und nach Möglichkeit durch Rollen- oder Funktionsbezeichnungen ersetzt werden.
Besonders sensible Angaben, insbesondere zu Gesundheit, politischen Ansichten, religiösen oder weltanschaulichen Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit oder Sexualleben, sollen nicht übermittelt werden, soweit sie für die konkret vereinbarte Beratungsleistung nicht zwingend erforderlich und rechtlich zulässig sind.
Der Kunde stellt sicher, dass teilnehmende Personen über die für die jeweilige Leistung erforderlichen organisatorischen, datenschutzrechtlichen und technischen Rahmenbedingungen informiert sind.
Verzögerungen oder Mehraufwand, die auf fehlender, verspäteter oder unvollständiger Mitwirkung des Kunden beruhen und von FABEL1 nicht zu vertreten sind, können Auswirkungen auf Termine und Leistungserbringung haben.
Soweit Leistungen von FABEL1 den Aufbau, die Nutzung oder die Einordnung von KI-Systemen, Prompts, KI-Arbeitslogiken, Arbeitsassistenten oder KI-gestützten Arbeitsweisen betreffen, dienen diese der produktiven und verantwortungsvollen Unterstützung im Arbeitsalltag.
Ergebnisse generativer KI können fehlerhaft, unvollständig oder veraltet sein. Der Kunde prüft KI-Ausgaben vor einer tatsächlichen Verwendung fachlich und – soweit erforderlich – rechtlich, datenschutzrechtlich, organisatorisch und sicherheitsbezogen.
Die Verantwortung für konkrete Entscheidungen, Veröffentlichungen, Kommunikation, interne Freigaben und Anwendungen verbleibt beim Kunden, soweit nicht ausdrücklich eine abweichende Verantwortung vereinbart wurde.
Vertrauliche, personenbezogene, sicherheitsrelevante oder sonst rechtlich geschützte Daten dürfen nur dann in KI-Dienste eingegeben werden, wenn dies rechtlich zulässig ist, die erforderlichen internen Freigaben bestehen und der konkrete Dienst ein für den jeweiligen Einsatzzweck angemessenes Datenschutzniveau bietet.
FABEL1 schuldet nicht die dauerhafte Verfügbarkeit, Fehlerfreiheit oder unveränderte Funktionsweise von KI-Diensten oder anderen Drittdiensten, soweit deren Betrieb nicht im Verantwortungsbereich von FABEL1 liegt.
Von FABEL1 bereitgestellte Unterlagen, Konzepte, Modelle, Prompts, Arbeitsmittel, Checklisten, Vorlagen, Präsentationen, Texte, Grafiken, Dossiers, WIRK-Einordnungen und sonstige Materialien können urheberrechtlich, markenrechtlich oder durch sonstige Schutzrechte geschützt sein.
Der Kunde erhält, soweit nicht anders vereinbart, ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht zur internen Nutzung innerhalb der eigenen Organisation für den vereinbarten Zweck.
Individuell bereitgestellte Vorlagen, Prompts, Arbeitshilfen und vergleichbare Materialien dürfen für den internen Organisationszweck angepasst, ergänzt und bearbeitet werden, soweit dadurch keine Rechte Dritter verletzt und Schutz- beziehungsweise Herkunftshinweise nicht unzulässig entfernt werden.
Eine externe Veröffentlichung, entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe außerhalb der eigenen Organisation, Weiterlizenzierung, Weiterverkauf oder öffentliche Zugänglichmachung ist ohne vorherige Zustimmung von FABEL1 nicht gestattet, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Methoden, Strukturen, Systematiken, Frameworks, Fragenlogiken, Auswertungslogiken und allgemeine Arbeitsweisen von FABEL1 verbleiben bei FABEL1. Eine Übertragung ausschließlicher Rechte erfolgt nur bei ausdrücklicher individueller Vereinbarung.
FABEL1 darf allgemeine Erkenntnisse, Muster, Fragestellungen, Strukturen und Erfahrungswerte aus der eigenen Beratungstätigkeit zur Weiterentwicklung der eigenen Leistungen, Methoden, Inhalte und Arbeitsmittel verwenden, soweit dabei keine vertraulichen Informationen oder personenbezogenen Daten des Kunden beziehungsweise betroffener Personen offengelegt oder unzulässig weiterverarbeitet werden.
Personenbezogene oder fallbezogene Informationen dürfen für eine weitergehende Nutzung nur verwendet werden, wenn sie zuvor tatsächlich anonymisiert wurden und eine Identifizierung der betroffenen Person oder Organisation unter Berücksichtigung aller Mittel, die nach vernünftigem Ermessen wahrscheinlich zur Identifizierung genutzt werden, nicht mehr möglich ist.
Eine bloße Pseudonymisierung oder das Entfernen einzelner direkter Identifikatoren reicht hierfür nicht aus, wenn eine Rückführung anhand weiterer Merkmale weiterhin möglich ist.
Kann eine ausreichende Anonymisierung nicht zuverlässig erreicht werden, erfolgt eine weitergehende Nutzung nur, wenn hierfür eine andere tragfähige Rechtsgrundlage beziehungsweise eine erforderliche Freigabe vorliegt.
Die öffentliche Nutzung von Namen, Logos, Zitaten, Bildern, konkreten Fallbeschreibungen oder identifizierbaren Referenzen richtet sich ausschließlich nach Abschnitt 14.
Die öffentliche Nennung des Kunden sowie die Verwendung von Namen, Logos, Zitaten, Bildern, Testimonials oder sonstigen identifizierbaren Referenzhinweisen erfolgt nur mit vorheriger Zustimmung des Kunden beziehungsweise der jeweils berechtigten Person.
Erteilt der Kunde eine Zustimmung, darf FABEL1 die konkret freigegebenen Inhalte nur im vereinbarten Umfang für die vereinbarten Kommunikationszwecke verwenden.
Eine erteilte datenschutzrechtliche Einwilligung kann mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Für sonstige Nutzungsfreigaben gelten die jeweils getroffenen individuellen Vereinbarungen.
FABEL1 behandelt nicht öffentliche Informationen des Kunden vertraulich, soweit diese als vertraulich gekennzeichnet sind oder sich ihre Vertraulichkeit aus den Umständen ergibt.
Der Kunde behandelt nicht öffentliche Konzepte, Methoden, Unterlagen, Modelle, Auswertungslogiken, individuell vereinbarte Konditionen und sonstige als vertraulich erkennbare Informationen von FABEL1 ebenfalls vertraulich.
Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die bereits öffentlich bekannt sind, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden, dem Empfänger nachweislich bereits rechtmäßig bekannt waren, unabhängig entwickelt wurden oder aufgrund gesetzlicher beziehungsweise behördlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.
Gesetzliche Offenlegungs-, Auskunfts- und Dokumentationspflichten öffentlicher Stellen bleiben unberührt.
FABEL1 haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Der Kunde trifft seine geschäftlichen, personellen, organisatorischen, politischen, kommunalen, technischen und KI-bezogenen Entscheidungen grundsätzlich eigenverantwortlich. Dies schließt eine Haftung von FABEL1 für Schäden aus einer von FABEL1 zu vertretenden Pflichtverletzung nicht aus; insoweit gelten die vorstehenden Haftungsregelungen.
FABEL1 haftet nicht für Schäden, die darauf beruhen, dass vom Kunden bereitgestellte Informationen unrichtig, unvollständig oder verspätet waren, soweit FABEL1 dies nicht erkennen musste und nicht selbst zu vertreten hat.
Für Ausfälle, Änderungen oder Fehler von Drittdiensten, insbesondere Kommunikations-, Kollaborations- oder KI-Diensten, haftet FABEL1 nur, soweit FABEL1 eine eigene Pflichtverletzung bei Auswahl, Einbindung oder Umgang mit dem jeweiligen Dienst zu vertreten hat oder zwingende gesetzliche Haftung besteht.
FABEL1 verarbeitet personenbezogene Daten nach Maßgabe der geltenden Datenschutzvorschriften. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung unter https://fabel1.com/datenschutz/.
Der Kunde übermittelt personenbezogene Daten, Beschäftigtendaten, Bürgerdaten, vertrauliche Verwaltungsinformationen oder sonstige geschützte Informationen nur, soweit dies für die vereinbarte Leistung erforderlich und rechtlich zulässig ist.
Soweit FABEL1 im Rahmen einer konkreten Leistung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden im Sinne von Art. 28 DSGVO verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn dieser Auftragsverarbeitung eine erforderliche Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
Die datenschutzrechtlichen Rollen der Parteien richten sich nach der konkreten Verarbeitung und werden nicht allein durch die Bezeichnung einer Leistung in diesen AGB festgelegt.
Eine werbliche Ansprache erfolgt nur, soweit hierfür eine gesetzliche Grundlage besteht beziehungsweise eine erforderliche Einwilligung vorliegt.
Diese AGB sind ausschließlich für die in Abschnitt 1 genannten B2B- und B2G-Vertragsverhältnisse bestimmt. Sie finden nicht auf Verträge Anwendung, die eine natürliche Person zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Ein Verbraucher-Widerrufsrecht wird durch diese AGB daher nicht geregelt. Sollte eine Anfrage erkennbar als Verbrauchergeschäft erfolgen, bedarf ein etwaiger Vertragsschluss einer gesonderten Prüfung und Vereinbarung.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von FABEL1.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sollen zu Dokumentations- und Beweiszwecken in Textform erfolgen, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Individuelle Vertragsabreden bleiben hiervon unberührt und haben Vorrang vor diesen AGB.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Soweit eine Bestimmung unwirksam oder nicht einbezogen ist, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften.
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